Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass gemäß der Hundehalteverordnung der Stadt Leun öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen und öffentliche Einrichtungen durch Hundekot nicht verunreinigt werden dürfen.
Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass gemäß der Hundehalteverordnung der Stadt Leun öffentliche Straßen, öffentliche Anlagen und öffentliche Einrichtungen durch Hundekot nicht verunreinigt werden dürfen.