Hinweis zur Einhaltung der Leinenpflicht im Bereich der Wald- und Wiesengruppe Leun
In den vergangenen Wochen wurde mehrfach festgestellt, dass sich während des laufenden Betriebs der Wald- und Wiesengruppe Leun nicht angeleinte Hunde im Bereich des Kitageländes sowie in unmittelbarer Nähe von Kindergruppen aufhielten.
Auch wenn es bislang zu keinen Schadensereignissen gekommen ist, weist die Stadt Leun darauf hin, dass die geltenden Bestimmungen zur Leinenpflicht einzuhalten sind.
Zum Schutz der betreuten Kinder sowie zur Gewährleistung eines sicheren und geordneten Betriebs werden alle Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, ihre Hunde im Umfeld der Wald- und Wiesengruppe sowie bei Begegnungen mit Kindergruppen grundsätzlich angeleint zu führen und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten. Unabhängig vom Verhalten oder Ausbildungsstand eines Hundes können Begegnungen mit freilaufenden Tieren bei Kindern Ängste oder Unsicherheiten auslösen.
Die Einhaltung der Leinenpflicht und ein rücksichtsvolles Verhalten aller Beteiligten leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Kinder sowie zu einem respektvollen und konfliktfreien Miteinander.
Die Stadt Leun bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde

