Ortsgerichte

Ortsgerichte lassen sich in jeder Gemeinde wieder finden, so auch in Leun. Bundesweit ist Hessen das einzige Bundesland, welches über Ortsgerichte verfügt und bietet ein gutes Beispiel für eine Verwaltung, die nahe in Verbindung mit den Bürgern steht. Ortsgerichte werden als Hilfsbehörden der Justiz angesehen und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden, die als Justizverwaltung gilt.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen

Zusätzliche detaillierte Informationen finden sie unter: www.ortsgericht.de

Für die vier Stadtteile von Leun hat die Justizverwaltung 3 Ortsbezirke fest gelegt

Stadtteilgehört zu
BiskirchenOrtsgerichtbezirk 3
BissenbergOrtsgerichtbezirk 2
LeunOrtsgerichtbezirk 1
StockhausenOrtsgerichtbezirk 2