Bericht zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Juli 2026
Liebe Leunerinnen und Leuner,
am Mittwoch, 15. Juli 2026, tagten zunächst die drei Fachausschüsse – Finanzausschuss, Bau‑ und Umweltausschuss sowie Sozialausschuss – in einer gemeinsamen Sitzung, unmittelbar gefolgt von der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Saal „Grüne Au“ in Biskirchen. Im Mittelpunkt standen die Finanzierung wichtiger Feuerwehrprojekte sowie die erneute Beratung und Entscheidung über Haushalt 2026 und Haushaltssicherungskonzept 2026.
Planungsleistungen für das neue Feuerwehrhaus
Ein Punkt war die Vergabe der Planungsleistungen für die öffentliche Erschließung des geplanten gemeinsamen Feuerwehrhauses für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen. Nach Vorstellung der Vergabeunterlagen und Beantwortung von Rückfragen empfahlen die Ausschüsse, den Auftrag an das Ingenieurbüro HS Ingenieure GmbH aus Gießen zu vergeben. Die Stadtverordnetenversammlung folgte dieser Empfehlung und beschloss, die Planungsleistungen mit einer Auftragssumme von rund 54.000 Euro zu vergeben und den Magistrat mit dem Abschluss des Ingenieurvertrags zu beauftragen – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Neues Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr Leun
Ebenfalls beschlossen wurde die Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs StLF 20 für die Feuerwehr Leun. Im Vergabeverfahren lagen zwei Angebote vor; nach fachlicher Auswertung wurde empfohlen, den Auftrag an die Firma Josef Lentner GmbH zu vergeben. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte dieser Vergabe zu und ermächtigte den Magistrat, den Auftrag zu erteilen und die Beschaffung durchzuführen.
Haushaltssicherungskonzept 2026 abgelehnt
Im Anschluss befasste sich die Stadtverordnetenversammlung erneut mit dem Haushaltssicherungskonzept 2026. Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) soll eine Kommune wieder in die Lage versetzen, einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Es ist also kein Selbstzweck, sondern ein verbindlicher Sanierungsplan mit konkreten Maßnahmen. In Hessen ist ein HSK erforderlich, wenn eine Kommune ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen kann und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Stadt muss darin nachvollziehbar darlegen, wie und bis wann sie ihre finanzielle Leistungsfähigkeit wiederherstellen will.
Aus den Ausschussberatungen war bereits deutlich geworden, dass das vorgelegte Konzept keine Mehrheit findet. Nach weiterer Aussprache lehnte die Stadtverordnetenversammlung das Haushaltssicherungskonzept 2026 in der vorliegenden Fassung ab. Klar ist damit: Es braucht ein überarbeitetes, tragfähiges Konzept, das mehrheitlich mitgetragen werden kann.
Haushalt 2026 abgelehnt – weiterer Beratungsbedarf
Auch der Haushaltsplan 2026 stand erneut zur Entscheidung an. Bereits im Vorfeld war darauf hingewiesen worden, dass der Haushalt – auch wegen eines nicht ausreichenden Haushaltssicherungskonzepts – voraussichtlich nicht genehmigungsfähig ist und die finanzielle Lage der Stadt weiterhin sehr angespannt bleibt. Nachdem die intensiven Beratungen bereits in den vorangegangenen Ausschusssitzungen stattgefunden hatten, lehnte die Stadtverordnetenversammlung den Haushalt 2026 ab. Zugleich wurde deutlich, dass weitere Analysen und zusätzliche Informationsgrundlagen notwendig sind, um über Einspar‑ und Anpassungsmöglichkeiten fundiert beraten zu können.
Weiteres Vorgehen auf Initiative von Stadtverordneten: Immobilienübersicht und Kindertagesstätten
Für die nächsten Schritte wurden daher vertiefende Informationsaufträge beschlossen. Die Verwaltung soll eine vollständige Übersicht über die städtischen Immobilien vorlegen – möglichst mit Angaben zu Folgekosten, Zustand und rechtlicher bzw. technischer Notwendigkeit der einzelnen Gebäude. Auf dieser Basis sollen die Stadtverordneten diskutieren können, wo Erhalt, Umnutzung oder Veränderungen sinnvoll sind.
Außerdem soll der aktuelle Zustand der Kitas in Leun aufgearbeitet werden, einschließlich Belegungszahlen und Entwicklung der vergangenen Jahre. Ziel ist es, Einsparpotenziale und Möglichkeiten zur Erhöhung von Einnahmen im Bereich Kinderbetreuung zu identifizieren, ohne den Bedarf an Plätzen und die Qualität der Betreuung aus den Augen zu verlieren. Dazu soll auch Beratung durch den Landkreis in Anspruch genommen werden.
Anfragen und Mitteilungen in der Stadtverordnetenversammlung
Unter Anfragen und Mitteilungen informierte ich zunächst darüber, dass sich in der zweiten Jahreshälfte die Sitzungstermine ändern werden und ein neuer Terminplan für die Einbringung von Haushalt 2027 und Haushaltssicherungskonzept 2027 inzwischen verwaltungsintern abgestimmt ist. Außerdem stellte ich ein neues, datenschutzkonformes KI‑basiertes Protokolliergerät vor, das die Verwaltung bei der Niederschrift der Sitzungen entlasten soll, um für andere Aufgaben mehr Kapazitäten zu haben.
Aus der Versammlung kamen anschließend Fragen zum Seniorenheim auf dem Campingplatz, zur Martinskirche und zum geplanten McDonald’s im Gewerbegebiet Hollergewann. Der Bürgermeister erläuterte, dass einem Verkauf des Campingplatzes aus Sicht der Stadt nichts mehr im Wege steht, es zur Martinskirche derzeit keine neuen Erkenntnisse gibt und im Verfahren zum McDonald’s alle Unterlagen versandt wurden und man auf Rückmeldungen wartet.
Mit dem Erscheinen dieses Berichts neigen sich die Sommerferien dem Ende zu. Ich hoffe, Sie konnten die freie Zeit genießen. Allen Kindern und Jugendlichen – und ihren Familien – wünsche ich einen guten Start in das neue Kindergarten- und Schuljahr.
Herzliche Grüße
Kim Robert Trapp
Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Leun
Dieser Bericht dient ausschließlich der Information über wesentliche Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung und ersetzt nicht die amtlichen Bekanntmachungen nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt Leun. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in den „Leuner Nachrichten“ veröffentlichten Satzungen, Verordnungen und übrigen öffentlichen Bekanntmachungen. Die komplette Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist hier zu finden:
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