Abräumung von Grabstätten wegen Ablauf der Ruhefrist auf den Friedhöfen Biskirchen, Bissenberg, Leun und Stockhausen

Auf den Friedhöfen der Stadt Leun ist für einige Grabstätten die 30-jährige Ruhefrist abgelaufen. 

Nach den Bestimmungen der Friedhofsordnung der Stadt Leun werden die Grabstätten - nach Ablauf der Ruhefrist bei Reihengrabstätten bzw. des Nutzungsrechts bei Wahlgrabstätten - von der Stadt Leun abgeräumt. 

Die Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen. 

Die Räumung ist für den Zeitraum August bis Oktober 2026 vorgesehen. 

Betroffen sind alle Reihengräber und –nischen, in denen die Beisetzung vor dem 01. Juli 1996 stattfand, sowie Wahlgräber und -nischen, deren Nutzungsrecht vor dem 01. Juli 2026 abgelaufen sein wird. Die betroffenen Nutzungsberechtigten werden über die bevorstehende Räumung informiert werden.

(Bei einer gewünschten vorzeitigen Räumung bitten wir einen schriftlichen Antrag der/s Nutzungsberechtigten bei der Friedhofsverwaltung einzureichen).

 

Folgende Gebühren werden erhoben:

 

Reihengräber:                                        448,00 €

Wahlgräber, 2 Stellen:                           529,00 €

Urnen-Reihengräber:                             366,00 € zzgl. 285,00 € für die Dauerbestattung der Urne

Urnen-Wahlgräber, 2 Stellen:                 366,00 € zzgl. 285,00 € je Urne für die Dauerbestattung

Urnen-Reihennische:                              285,00 € inkl. anonymer Dauerbestattung der Urne

Urnen-Wahlnische mit 2 Urnen:          366,00 € inkl. anonymer Dauerbestattung der Urnen

 

 

Magistrat der Stadt Leun

Friedhofsverwaltung