Bericht zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2026 sowie zu den vorangegangenen Ausschusssitzungen
Liebe Leunerinnen und Leuner,
der Sozialausschuss tagte am 25. August, der Finanzausschuss am 27. August 2026. Die dort vorbereiteten Themen wurden am Montag, 7. September 2026, in der Stadtverordnetenversammlung im Saal „Grüne Au“ in Biskirchen weiterberaten. Im Mittelpunkt standen die Kindertagesbetreuung, die Finanz‑ und Haushaltsentwicklung, die städtischen Liegenschaften, die Feuerwehr sowie verschiedene Anträge zur weiteren Entwicklung unserer Stadt.
Bericht des Bürgermeisters und aktuelle Projekte
Bürgermeister Alexander Schneider berichtete über laufende Projekte und aktuelle Entwicklungen. Im Zusammenhang mit dem geplanten gemeinsamen Feuerwehrhaus für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen fand auf meine Anregung eine Begehung der bestehenden Feuerwehrhäuser statt. Stadtverordnete und Stadträte konnten sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Gebäude machen. Zudem wurde eine regelmäßige Planerrunde aus Verwaltung, Fachplanern, Politik und vergaberechtlicher Beratung eingerichtet, um offene Fragen aus früheren Planungsverträgen und die Vorbereitung einer Generalunternehmervergabe zu klären.
Zur Fußgängerbrücke Leun‑Lahnbahnhof wurde mitgeteilt, dass Schäden an der Leimbinderkonstruktion festgestellt wurden und ein Nachtrag für das Gerüst noch geprüft würde.
Für die Stützmauer an der Grundschule Leun liegt inzwischen ein statisches Gutachten vor. Die Bauabteilung bereitet die Ergebnisse auf; nach erster Einschätzung wird die notwendige Maßnahme umfangreicher als zunächst angenommen. Außerdem wurde über die geplanten Sanierungsmaßnahmen an der B 49 mit zeitweisen Sperrungen ab Herbst 2026 und im Jahr 2027 informiert. Die Stadt hat für die Ortsdurchfahrt Leun zusätzlich eine temporäre Fußgängerampel gefordert.
Zum geplanten McDonald’s‑Standort im Hollergewann wurde berichtet, dass die noch ungeklärte Gestaltung der Zu‑ und Abfahrten im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 49 für das Unternehmen derzeit ein möglicher Hinderungsgrund ist. Das Vorhaben bleibt damit offen. Nach dem Einsturz einer Scheune in der Pfarrgasse wurde diese durch das THW so gesichert und zurückgebaut, dass keine Gefahr mehr für Nachbargebäude und Straßenraum besteht. Personenschäden gab es nicht; die Kosten trägt nach Angaben des Bürgermeisters die Versicherung des Eigentümers.
Anfragen, Haushalt und Arbeitsweise
Unter Anfragen und Mitteilungen ging es unter anderem um die künftige Beratungsfolge für den weiterhin offenen Haushalt 2026 und das Haushaltssicherungskonzept. Da nach deren Ablehnung noch keine neue Beschlussvorlage von der Verwaltung vorlag, konnten beide Punkte am 7. September nicht erneut beraten werden. Gleichzeitig berichtete der Bürgermeister, dass der Haushalt 2027 und ein neues Haushaltssicherungskonzept bereits vorbereitet würden.
Ich habe außerdem angeregt, künftig auch Begehungen der Kindertagesstätten durchzuführen. Bei solchen Terminen sollen möglichst Bauamtsleitung und Protokollführung eingebunden werden, damit die Erkenntnisse für alle Mandatsträger nachvollziehbar festgehalten werden. Darüber hinaus wurde erläutert, dass bei Anträgen möglichst bereits bei Einreichung angegeben werden sollte, wenn eine Vorberatung in bestimmten Ausschüssen gewünscht ist.
Weitere Fragen betrafen die Beschlusskontrolle, eine geplante Einweisung für Mandatsträger in die neuen MacBooks, die Entwicklung am Grundstück gegenüber dem Bahnhof Leun‑Lahnbahnhof sowie den Zustand der Stützmauer an der Grundschule. Für die Pflege der Beschlusskontrolle und einen hierzu vorgesehenen Workshop mit ekom21 stehen noch weitere Schritte beziehungsweise Terminabstimmungen an.
Berichtswesen und Jahresabschlüsse
Das Berichtswesen zum 30. Juni 2026 wurde von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen. Bereits im Finanzausschuss war darum gebeten worden, die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen in der Darstellung näher zu erläutern.
Anlagenrichtlinie beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss einstimmig die neue Anlagenrichtlinie der Stadt Leun. Sie regelt den Rahmen für die Anlage verfügbarer Geldmittel der Stadt.
Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Die Beratungen zum Sachstand der Kindertagesstätten waren ein wichtiger Schwerpunkt im Sozial‑ und Finanzausschuss. Vorgestellt wurden Belegungszahlen, die Entwicklung der Kinderzahlen, die Auslastung der Einrichtungen, die Personalkosten und die Bedeutung von Integrationsmaßnahmen für die Gruppen‑ und Personalplanung.
Die Ausschüsse beschäftigten sich mit möglichen Konsolidierungsansätzen. Dazu gehören insbesondere die Anpassung von Betreuungszeiten und Gebühren, die Auslastung von Gruppen und Einrichtungen, die Prüfung von Sanierungsbedarfen sowie die langfristige Frage, ob der Pakt für den Nachmittag nach Ablauf der bestehenden Bindungen in eine freie Trägerschaft überführt werden kann. In der Stadtverordnetenversammlung wurde beschlossen, diese Optionen mit konkreten Beträgen zu hinterlegen und für ein zukünftiges Haushaltssicherungskonzept aufzubereiten. Damit soll die weitere Beratung auf einer belastbareren Informationsgrundlage erfolgen.
Einstimmig beschlossen wurde außerdem, die seit 2006 bestehende freiwillige Förderung der Kindertagespflege durch Tagesmütter und Tagesväter zum 1. Oktober 2026 einzustellen. Nach den Beratungen beträgt die jährliche Einsparung rund 1.200 Euro.
Städtische Liegenschaften
Die Stadtverordnetenversammlung befasste sich mit einer ersten Übersicht über die Liegenschaften der Stadt Leun. Derzeit arbeitet die Bauverwaltung daran, vorhandene Rechnungen den einzelnen Gebäuden und Grundstücken zuzuordnen, um Unterhaltung, Heizung und weitere laufende Kosten künftig besser auswerten zu können.
Einstimmig beschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2027 für die einzelnen Liegenschaften eigene Kostenstellen einzurichten und zu bebuchen. Außerdem soll die Übersicht überprüft und ergänzt werden, etwa mit klaren Angaben dazu, ob die Stadt nur Grundstücke oder auch die darauf stehenden Gebäude besitzt. Auch bestehende Vereinbarungen mit Vereinen auf städtischen Grundstücken sollen mit Blick auf Zuständigkeiten für Unterhaltung und Pflege überprüft werden.
Wiederkehrende Straßenbeiträge
Zum Stand der wiederkehrenden Straßenbeiträge wurde deutlich, dass zunächst die bereits vorhandenen Unterlagen und früher vergebenen Leistungen vollständig aufgearbeitet werden müssen. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Einführung bereits 2020 sowie eine Aufforderung zur Umsetzung im Juni beschlossen. Nun soll geklärt werden, welche Ergebnisse aus früheren Beauftragungen vorliegen, welche Arbeitsschritte noch offen sind und wie Aufgaben zwischen den beteiligten Fachbüros abzugrenzen sind.
Auch die rechtlichen Voraussetzungen und der Zeitpunkt einer möglichen Beitragserhebung sollen nochmals geprüft werden. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Beiträge erst mit dem eigentlichen Ausbau einer Straße oder bereits ab bestimmten Planungsschritten erhoben werden können. Die Verwaltung wurde gebeten, hierzu einen belastbaren Sachstand vorzulegen und mit der Kommunal‑Consult Becker AG Kontakt aufzunehmen.
Projektgruppe für Haushaltssicherung abgelehnt
Ein Antrag sah die Bildung einer Projektgruppe für ein präventives Haushaltssicherungskonzept 2027 bis 2031 vor. Die Gruppe sollte unter anderem eine Bestandsanalyse auf Grundlage neuer Kostenstellen erstellen sowie Konsolidierungsziele und mögliche Handlungsfelder entwickeln.
Nach ausführlicher Diskussion wurde der Antrag mit 5 Ja‑Stimmen, 15 Nein‑Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. In der Debatte standen unterschiedliche Auffassungen darüber gegenüber, ob hierfür eine zusätzliche Projektgruppe erforderlich ist oder ob die Vorbereitung der notwendigen Grundlagen vor allem bei Verwaltung und Magistrat liegen muss.
Grundsteuer A ab 2027
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, den Hebesatz der Grundsteuer A zum 1. Januar 2027 auf 485 Prozent anzupassen. Grundlage waren aktualisierte Erkenntnisse aus der Finanzabteilung, weil weiterhin Bescheide des Finanzamts für das Jahr 2025 Auswirkungen auf die Einnahmeentwicklung haben. Der Beschluss wurde mit 16 Ja‑Stimmen, 3 Nein‑Stimmen und 2 Enthaltungen gefasst.
Staffellöschfahrzeug für die Feuerwehr
Für die bereits im Juli beschlossene Beschaffung eines Staffellöschfahrzeugs StLF 20 musste zusätzlich die außerplanmäßige Auszahlung rechtlich abgesichert werden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte einstimmig Auszahlungen in Höhe von 569.156,06 Euro zu. Davon sind 150.000 Euro für 2027 und 419.156,06 Euro für 2028 vorgesehen; ein Zuwendungsbescheid über 94.325 Euro liegt vor.
Die Zahlungsfreigabe wurde dabei auf den Fahrzeugpreis begrenzt; die spätere Beladung war nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Damit kann der Magistrat den bereits beschlossenen Auftrag erteilen.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Ein Antrag zur Entwicklung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wurde nach Beratung einstimmig in alle drei Ausschüsse verwiesen. Dort soll der Vorschlag weiter ausgearbeitet und insbesondere geprüft werden, welche Fördermöglichkeiten für Erarbeitung, Umsetzung und spätere Fortschreibung bestehen.
Der Antrag knüpft an die „Agenda Leun 2030“ an und soll diese zu einer langfristigen Strategie mit konkreten Zielen, Maßnahmen, Prioritäten, Zeitplänen und Kennzahlen weiterentwickeln. Vorgesehen ist, ein beschlussreifes Konzept im ersten Halbjahr 2027 vorzulegen.
Organisationsuntersuchung vertagt
Der Antrag zur Vorstellung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und eines daraus abzuleitenden Maßnahmenplans wurde auf die nächste Sitzung vertagt. Die zuständige Expertengruppe soll zunächst erneut zusammenkommen. Der Magistrat will die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse anschließend regelmäßig über die interne Organisationsentwicklung informieren; personenbezogene Aspekte müssen dabei gegebenenfalls anonymisiert oder nichtöffentlich behandelt werden.
Herzliche Grüße
Kim Robert Trapp
Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Leun
Text zum Foto:
Die Leuner Feuerwehren nahmen sich viel Zeit, um Stadtverordnete und Magistratsmitglieder über den Zustand ihrer Feuerwehrhäuser zu informieren.
Dieser Bericht dient ausschließlich der Information über wesentliche Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung und ersetzt nicht die amtlichen Bekanntmachungen nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt Leun. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in den „Leuner Nachrichten“ veröffentlichten Satzungen, Verordnungen und übrigen öffentlichen Bekanntmachungen. Die komplette Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist hier zu finden:
https://rim.ekom21.de/leun/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZefTWlLn8Y4p9eRifsUA4Xg
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