Bericht des Stadtverordnetenvorstehers

Bericht zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2026 und zur vorangegangenen gemeinsamen Ausschusssitzung

Liebe Leunerinnen und Leuner,

am Montag, 28. September 2026, tagte die Stadtverordnetenversammlung im Haus der Begegnung in Leun. Im Mittelpunkt stand die Einbringung des Haushaltsentwurfs 2027 und des neu gefassten Haushaltssicherungskonzeptes. Weitere Themen waren der Waldwirtschaftsplan, zusätzliche Arbeiten an der Fußgänger- und Radfahrerbrücke Leun‑Lahnbahnhof sowie die Entwicklung der Stadtverwaltung. Die gemeinsame Ausschusssitzung am 16. September hatte mehrere dieser Punkte vorbereitet.

Haushalt 2027 – ein Entwurf mit erheblichem Fehlbetrag

Bürgermeister Alexander Schneider stellte den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. Dieser sieht ordentliche Erträge einschließlich Finanzerträgen von rund 16,91 Millionen Euro und ordentliche Aufwendungen einschließlich Zinsen von rund 18,94 Millionen Euro vor. Unter Berücksichtigung eines außerordentlichen Ertrags von 10.000 Euro ergibt sich ein geplanter Jahresfehlbetrag von rund 2,02 Millionen Euro. Die laufenden Erträge reichen damit weiterhin nicht aus, um die vorgesehenen Aufwendungen zu decken.

Auch bei den tatsächlichen Zahlungsströmen bleibt eine Lücke: Für die laufende Verwaltungstätigkeit werden rund 1,60 Millionen Euro mehr Auszahlungen als Einzahlungen erwartet. Hinzu kommen die Rückzahlungen bestehender Investitionskredite. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sieht der Entwurf einen Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 4 Millionen Euro vor.

Wichtig ist: Haushalt und Haushaltssicherungskonzept wurden in dieser Sitzung zunächst eingebracht, nicht beschlossen. Die Ansätze und vorgeschlagenen Maßnahmen sind Gegenstand der kommenden Beratungen.

Grundsteuer und weitere Belastungen

Im Entwurf ist vorgesehen, den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 365 auf 800 Prozent anzuheben. Für die Grundsteuer A sind entsprechend dem bereits gefassten Beschluss 485 Prozent vorgesehen; die Gewerbesteuer soll unverändert bei 427 Prozent bleiben. Auch mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B weist der Haushaltsentwurf weiterhin den genannten Fehlbetrag auf.

Zu den großen Belastungen gehören die Kreis- und Schulumlage mit nach Angaben des Bürgermeisters rund 5,1 Millionen Euro sowie die Kinderbetreuung. Für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich der betreuenden Grundschulen beträgt der geplante Zuschussbedarf nach interner Leistungsverrechnung rund 3,35 Millionen Euro. Die Personalaufwendungen der Stadt steigen laut Haushaltsrede gegenüber der bisherigen Planung für 2026 um rund 264.000 Euro; erwartete tarifliche Steigerungen sind darin berücksichtigt.

Die Planung enthält noch Unsicherheiten. Im Haushaltssicherungskonzept wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die endgültigen Hebesätze der Kreis- und Schulumlage für 2027 sowie die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung bei der Erstellung noch nicht vorlagen.

Investitionen und Finanzierung

Für 2027 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt rund 4,03 Millionen Euro vorgesehen. Größere Ansätze betreffen insbesondere:

  • 1,50 Millionen Euro für das gemeinsame Feuerwehrhaus für Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen,
  • 150.000 Euro als Teilzahlung für das Staffellöschfahrzeug der Feuerwehr Leun,
  • 350.000 Euro für ein Löschfahrzeug LF 10 KatS in Biskirchen,
  • 1 Million Euro für den innerörtlichen Straßenbau in Biskirchen und 188.000 Euro in Stockhausen,
  • 250.000 Euro für die Stützmauer Am Dollberg gegenüber der Grundschule Leun.

Zur Finanzierung der Investitionen sind neue Kredite von rund 3,49 Millionen Euro vorgesehen. Dem stehen Tilgungen bestehender Kredite von rund 455.000 Euro gegenüber. Verpflichtungsermächtigungen von 3,65 Millionen Euro sollen ermöglichen, bereits 2027 Verpflichtungen für Investitionszahlungen in späteren Jahren einzugehen.

Neues Haushaltssicherungskonzept

Das neu gefasste Haushaltssicherungskonzept soll darlegen, mit welchen Maßnahmen die Stadt ihre Finanzlage verbessern und wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreichen kann. Als Ziel wird ein Haushaltsausgleich im Jahr 2029 genannt. Dafür enthält der Entwurf Vorschläge zur Erhöhung von Einnahmen, zur Begrenzung von Aufwendungen und zur Priorisierung von Investitionen.

Neben der Grundsteuer B werden unter anderem Anpassungen der Hunde- und Spielapparatesteuer, der Wasser- und Abwassergebühren, der Kita-Beiträge sowie der Friedhofs-, Verwaltungs- und Gebäudenutzungsgebühren aufgeführt. Weitere Vorschläge betreffen geringere Vereins- und Sportzuschüsse, die Veräußerung nicht benötigter Liegenschaften und längerfristige Veränderungen bei der Schulkindbetreuung. Für die Grundsteuer B nennt das Konzept über 2027 hinaus weitere mögliche Schritte auf 1.000 Prozent im Jahr 2028 und 1.200 Prozent im Jahr 2029.

Diese Angaben beschreiben Vorschläge des Entwurfs, keine bereits beschlossenen Änderungen. Die Maßnahmen müssen nun hinsichtlich ihrer Wirkung, ihrer Umsetzbarkeit und ihrer Folgen für die Bürgerinnen und Bürger beraten werden. Dabei ist auch zu unterscheiden, welche Verbesserungen bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind und welche zusätzlich erreicht werden sollen.

Warum wird Haushalt 2027 beraten, obwohl Haushalt 2026 noch offen ist?

Der Haushalt 2026 ist auch im Oktober noch nicht von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Stadtverordneten hatten den Haushalt und das damalige Haushaltssicherungskonzept abgelehnt; für eine Zustimmung fehlte bislang insbesondere ein ausreichend aussagekräftiges und tragfähiges Konzept zur Verbesserung der Finanzlage.

Die Einbringung des Entwurfs für 2027 bedeutet daher nicht, dass der Haushalt 2026 inzwischen beschlossen oder genehmigt wäre. Sie eröffnet zunächst die Beratungen für das kommende Jahr. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Verwaltung im Zuge der Beratungen zum neu gefassten Haushaltssicherungskonzept auch eine Zustimmung zum weiterhin offenen Haushalt 2026 erreichen möchte. Die Unterlagen sollen anschließend der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Ob der Haushalt 2026 genehmigungsfähig ist, bleibt damit weiterhin offen.

Weitere Beratungen im Oktober

Zur Vorbereitung der Konsolidierungsmaßnahmen wurden nach Angaben des Bürgermeisters bereits verschiedene Gebühren- und Steuersatzungen sowie Förderrichtlinien im Magistrat behandelt oder zur Überarbeitung vorgesehen. Dazu gehören unter anderem Verwaltungsgebühren, die Nutzung städtischer Gebäude, Hundesteuer, Friedhofsgebühren, Vereinsförderung und Kita-Beiträge.

Für die weitere Beratung wurden gemeinsame Ausschusssitzungen am 21. und 28. Oktober sowie eine Haushaltsberatung am 24. Oktober angekündigt. Dort sollen Haushalt, Haushaltssicherungskonzept und die damit verbundenen Vorschläge vertieft werden.

Brückensanierung und Waldwirtschaftsplan

Bei der Sanierung der Fußgänger- und Radfahrerbrücke Leun‑Lahnbahnhof wurden erhebliche Schäden an den Holzträgern festgestellt. Nach Feststellung des Ingenieurbüros ist die Brücke ohne Instandsetzung nicht tragfähig. Die Stadtverordnetenversammlung stimmte mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung den zusätzlichen Arbeiten zu: Die Träger sollen mit Vollgewindeschrauben verstärkt und ein schadhafter Leimbinder ausgetauscht werden. Die Mehrkosten muss die Stadt vollständig tragen, da die bestehende Förderung nicht erhöht werden kann. Die Schlussrechnung soll dem Bauamt bis Ende November vorliegen.

Der Waldwirtschaftsplan 2027 wurde nach Vorberatung in den Ausschüssen mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen. Er sieht Einnahmen von rund 442.000 Euro und Ausgaben von rund 428.000 Euro vor. In den Ausschüssen erläuterten HessenForst und die Holzvermarktung außerdem den Waldzustand, die wirtschaftlichen Aussichten und die bereits abgeschlossene Vermarktung der vorgesehenen Holzmengen für 2027.

Weitere Projekte, Anfragen und Verwaltungsorganisation

Der Bürgermeister berichtete über die nächsten Planungs- und Beratungsschritte für das gemeinsame Feuerwehrhaus. Beim Wertstoffhof bleibt die Standortsuche offen: Die Deutsche Bahn hat einen Verkauf oder eine langfristige Verpachtung der angefragten Fläche in Stockhausen abgelehnt. Außerdem wurde über die erfolgte Neueröffnung des Bornhäuschens und das wieder funktionierende WLAN im Haus der Begegnung informiert.

Unter Anfragen und Mitteilungen ging es unter anderem um die Beschlusskontrolle, ausstehende Schulungen, Entscheidungsgrundlagen und Fördermittel für das Feuerwehrhaus, Notstromaggregate sowie Datenschutzfragen zu Kameras an der Lahn. Auch die Absicherung der gesperrten Brücke wurde angesprochen. Zur Aufarbeitung des Rückstands bei der Prüfung der Jahresabschlüsse teilte die Finanzverwaltung mit, dass die überarbeiteten Abschlüsse 2016 bis 2018 nach Feststellung durch den Magistrat bis Ende des Jahres beim Lahn-Dill-Kreis vorliegen sollen. Ob die Prüfung noch 2026 abgeschlossen werden kann, blieb offen.

Die Organisationsuntersuchung der Verwaltung wurde erneut beraten. Da die Stadtverordneten keinen Bericht über den Umsetzungsstand erhielten, bleibt das Thema weiterhin in der Beratungsfolge.

Herzliche Grüße

Kim Robert Trapp
Stadtverordnetenvorsteher der Stadt Leun

 

Dieser Bericht dient ausschließlich der Information über wesentliche Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung und ersetzt nicht die amtlichen Bekanntmachungen nach § 8 der Hauptsatzung der Stadt Leun. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die in den „Leuner Nachrichten“ veröffentlichten Satzungen, Verordnungen und übrigen öffentlichen Bekanntmachungen. Die komplette Niederschrift der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sowie der gemeinsamen Ausschusssitzungen sind hier zu finden:

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