Zahlung von Steuern, Gebühren und Abgaben an die Stadtkasse Leun- Fälligkeit 15.08.2026 -
„ Ö f f e n t l i c h e Z a h l u n g s a u f f o r d e r u n g “
Hiermit wird auf den Fälligkeitstermin 15.08.26 für folgende Steuern, Gebühren und Abgaben hingewiesen:
Gewerbesteuer III. Quartal 2026
Wassergeld III. Quartal 2026
Abwassergebühren III. Quartal 2026
Niederschlagsgebühren III. Quartal 2026
Grundsteuer III. Quartal 2026
Gutschriften aus Abrechnungen (Beträge, die mit einem Minuszeichen versehen sind) bitten wir mit künftigen Vorauszahlungsraten zu verrechnen.
Damit eine ordnungsgemäße Verbuchung gewährleistet ist, wird um Angabe des vollständigen Kassenzeichens des Bescheides gebeten. Dieses befindet sich in der rechten oberen Ecke des Bescheides. (Beispiel: 100000.200.1)
Sollten Sie mehrere Bescheide mit verschiedenen Kassenzeichen vorliegen haben, überweisen Sie diese einzeln und geben Sie das komplette Kassenzeichen (so wie im obigen Beispiel) an. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung auch korrekt verbucht werden kann.
Wir weisen darauf hin, dass Bescheide nur versandt werden, wenn sich an der Festsetzung der Steuern und Gebühren etwas ändert (§ 27 Abs. 3 GrstG). Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide und sorgen Sie für eine termingerechte Überweisung.
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge auf eines der auf dem Bescheid angegebenen Konten der Stadtkasse Leun.
Stadtkasse Leun

