AUFHEBUNG DER ALLGEMEINVERFÜGUNG ZUR ABWEHR VON WALDBRÄNDEN VOM 06.08.2026
Die Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden vom 06.08.2026 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Begründung:
Mit Allgemeinverfügung vom 06.08.2026 wurde u.a. das Grillen und offenes Feuer verboten, in Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Stadtwald und in der Feldgemarkung sowie auf Grillplätzen oder an Grillhütten verboten. Diese Allgemeinverfügung wurde durch Bereitstellung auf der Internetseite (www.leun.de) bekannt gemacht. Die Grünanlagen, die Spielplätze, die Grillplätze bzw. Außenbereiche der Grillhütten sowie der Gemeindewald und die Feldgemarkung waren großflächig vertrocknet. Aufgrund der trockenen Witterung und der hohen Temperaturen bestand die konkrete Gefahr, durch die Verwendung offenen Feuers einen Flächen- oder Waldbrand auszulösen.
Aufgrund der aktuellen Niederschläge hat sich die Lage etwas entspannt. Auch der deutliche Temperaturrückgang hat zu einer spürbaren Abnahme der akuten Waldbrandgefahr geführt. Auch in den nächsten Tagen ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefahr zu rechnen. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat deshalb die Alarmstufe A am 18.08.2026 aufgeboben.
Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten.
Diese Aufhebung der Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Stadt Leun (www.leun.de) bekannt gemacht.
Alexander Schneider
Bürgermeister
Der Magistrat der Stadt Leun
Leun, 20.08.2026
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Aufhebung der Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Magistrat der Stadt Leun, Bahnhofstraße 25, 35638 Leun, erhoben werden.

