Öffentliche Abgaben-Mahnung (Steuer- und Gebührenmahnung)

Die Stadtkasse Leun macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.24 folgende Abgaben (Steuern und Gebühren) fällig waren:

Grundsteuer A und B                                   I. Quartal 2024

Wassergeld                                                   I. Quartal 2024

Abwassergebühren                                      I. Quartal 2024

Niederschlagsgebühren                               I. Quartal 2024

Gewerbesteuer-Vorauszahlung                   I. Quartal 2024

Nachforderungen aus der Wasser- und Abwassergebühren-Abrechnung 2023.

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind und diese nicht bis spätestens 07.03.24 auf eines der Konten der Stadtkasse Leun eingezahlt haben, werden hierdurch öffentlich gemahnt.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist 07.03.24 wurden die säumigen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge berechnet. Die persönliche Mahnung ist gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig. Folgende Mahngebühren werden danach fällig:

 

Bei einer Geldforderung bis einschl. 250 €                   6 € Mahngebühren

Bei einer Geldforderung bis einschl. 500 €                   11 € Mahngebühren

Bei einer Geldforderung bis einschl. 1.000 €                 15 € Mahngebühren

Weitere Mahngebührenstaffelung s. HessVwVKostO Anlage 1 zu § 1 Abs. 2.

Hinzu kommen Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.

Zahlen Sie fristgemäß – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen.

Stadtkasse Leun