Erstattung von Gutschriften aus Bescheiden

Wie bereits auf den Bescheiden angegeben, werden Gutschriften (Beträge mit einem vorangestellten Minuszeichen) nur noch auf Anforderung erstattet. Diese Anforderung muss bis spätestens 09. Februar 2024 für die Guthaben aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2023 bei der Stadtkasse Leun vorliegen, da wir an feste Verarbeitungstermine gebunden sind. Alle, bis dahin nicht angeforderten, Gutschriften, werden automatisch mit zukünftigen Fälligkeiten verrechnet und dementsprechend ein reduzierter Betrag abgebucht.

Ihre Anforderung der Gutschrift teilen Sie uns bitte unter folgender E-Mail-Adresse mit: kasse@leun.de.

Mit Gutschriften, die im Laufe des Jahres per Bescheid festgesetzt werden, wird ebenso verfahren. Wir bitten daher kurzfristig, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides mitzuteilen, wenn sie die Erstattung des Betrages wünschen.

Diese Vorgehensweise gilt auch für sämtliche weiteren Steuern, wie Gewerbesteuer und Hundesteuer.

Wir bitten um Beachtung.

Stadtkasse Leun