Bauleitplanung der Stadt Leun, Kernstadt

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB

(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun hat am 18.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB den Bebauungsplan Nr. 3a „Wackenbach“ – 1.Änderung in der Kernstadt sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich für die Entwurfsoffenlage beschlossen.

(2) Der räumliche Geltungsbereich liegt im am südlichen Ortsrand der Kernstadt, nördlich der Wetzlarer Straße. Folgende Flurstücke in der Gemarkung Leun werden vom Geltungsbereich erfasst und sind in der angefügten Übersichtskarte zu entnehmen: Flurstücke 94/1, 94/2 tlw., 101 tlw., 139/7 und 140 tlw., jeweils Flur 9.

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes Zweckbestimmung Lebensmitteleinzelhandel i.S.d. § 11 Abs.3 BauNVO, um den bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE und Getränkemarkt) vergrößern zu können (Abriss und Neuerrichtung) und damit die Grundversorgung der Bevölkerung an dem Standort zu sichern. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes. 

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen im Internet veröffentlicht und in der Stadtverwaltung ausgelegt werden.

a) Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung und Verringerung. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:

  • Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung sowie Hinweise auf ein verrohrtes Gewässer, sowie teilweise Lage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes HQ 100 und Risikogebietes HQ extrem. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
  • Klima und Luft: Hinweise zu Starkregen, Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.
  • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen sowie die Eingriffsbewertung.
  • Tiere und Artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung und Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
  • Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten ist nicht gegeben, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten) ist nicht gegeben.
  • Biologische Vielfalt: Feststellung keiner erheblichen nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
  • Landschaft: Beschreibung der bestehenden Landschaftsbildstruktur. Hinweis auf naheliegendes Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Lahn-Dill“, geringe Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
  • Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Beschreibung Bestandsituation, keine zusätzlichen erheblichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Immissionsschutzrechtliche Konflikte sind nicht zu erwarten. Keine wesentlichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die Erholungsfunktion.
  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
  • Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch die Bebauungsplanänderung bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft. Im Ergebnis werden keine zusätzlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft im Zuge der 1. Änderung planungsrechtlich vorbereitet, die eine Kompensation nach § 1a Abs. 3 BauGB begründen würden.

Die vorliegende Planung sieht Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes vor. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu alternativen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

b) Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:

Es liegen keine weiteren umweltbezogenen Informationen vor.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

DB Bahn AG (28.11.2023): Hinweise zu Immissionen und Emissionen durch den Eisenbahnbetrieb.

Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg (30.11.2023): Hinweise zur verkehrlichen Erschließung, zur Bauverbotszone und zur Verkehrssicherheit; sowie Hinweise zum anfallenden Oberflächenwasser im Gebiet.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Bauen und Wohnen (11.12.2023): Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern, keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises; Brandschutz (14.11.2023): Hinweise zu Brandschutz und Löschwasserversorgung.

Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Umwelt, Natur und Wasser (22.11.2023): Hinweise zur Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sowie im Hochwasserrisikogebiet, Hinweis auf verrohrtes Gewässer im Plangebiet; allgemeine Hinweise zu Grundwasser, sowie Hinweise zum Bodenschutz; schädliche Bodenveränderungen im Gebiet sind nicht bekannt.

Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (01.12.2023): Hinweis auf keinen begründeten Verdacht auf Bombenblindgänger.

Regierungspräsidium Gießen (11.12.2023): Hinweise zur Klimafunktion und zur Lage innerhalb eines Überschwemmungsgebietes; Lage außerhalb von Wasserschutzgebieten, Ausführungen zu Bodenschutzmaßnahmen und Bodenkompensation. Hinweise, dass keine Abfallstandorte im Plangebiet liegen, keine immissionsschutzrechtlichen Bedenken, Lage im Gebiet von erloschenen Bergwerksfeldern, Lage außerhalb von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.

Sonstiges: Hinweise der EAM Netz GmbH zu vorhandenen Leitungen, Hinweis der Avacon Netz GmbH zum Leitungsschutzbereich.

Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetzes behandelt sind, im Internet auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und ergänzend in der Verwaltung ausgelegt.

(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung) einschließlich Umweltbericht und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom

29.04.2024 – 07.06.2024 einschließlich

im Internet auf der Homepage der Stadt unter https://www.leun.de/bauen-wohnen/bebauungsplaene/in-aufstellung-befindliche-bebauungsplaene/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Stadt Leun, Kirchweg 14, 35638 Leun während der allg. Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.       
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8) Das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg ist gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.