Amtliche Bekanntmachung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 Bekanntmachung und öffentliche Auslegung

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2024 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2024

in der Zeit von 29.01.2024 bis einschließlich 05.02.2024

montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00-12:00 Uhr

im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473-4128612 möglich.

HAUSHALTSSATZUNG

Abwasserverbands Ulmtal-Lahn für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBI. Nr.28/2019, S.421ff) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn am 13.12.2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                        3.666.710    EURO

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                              3.666.710    EURO

mit einem Saldo von                                                                            0    EURO

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    0    EURO

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                          0    EURO

mit einem Saldo von                                                                            0    EURO

mit einem Saldo von                                                                            0    EURO

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                        805.300    EURO

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         84.000    EURO

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    1.565.000    EURO

mit einem Saldo von                                                                 1.481.000    EURO

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 1.481.000    EURO

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                 1.216.800    EURO

mit einem Saldo von                                                                    264.200    EURO

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von                                                              411.500    EURO

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.481.000 EURO festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§7

Als nicht erheblich im Sinne des § 100 Abs. 1 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge

  1. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
  2. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €.

Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen

  1. im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,
  2. bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereit­gestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.

Unerhebliche  Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes.

Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.

§8

Die vorläufige Umlagenberechnung für das Haushaltsjahr 2024 wird mit 3.109.150,00 € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist separat dargestellt.

Braunfels, den 13.12.2023                                                             

Der Verbandsvorstand

gez. Marion Sander

Stellv. Verbandsvorsteherin

 

Der Kreisausschuss

Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Verkehr

Kommunal- und Finanzaufsicht – Verbandsaufsicht

Haushaltswirtschaft - Verbandshaushalt 2024;

hier: Aufsichtsbehördliche Genehmigung/ allgemeine Zustimmung incl. Begleitverfügung

aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBI. 1 S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2019 (GVBI. S. 421 und GVBI 2020, Seite 112) und gemäߧ 65 Wasserverbandsgesetz (WVG) in Verbindung mit den§§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung, erteilen wir dem Verbandsvorstand des Abwasserverbandes Ulmtal-Lahn die

allgemeine Zustimmung gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes

zur Inanspruchnahme von Kassenkrediten bis zu dem in § 4 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbetrags von 100.000,00 € (in Worten: Einhunderttausend Euro).

Genehmigung

des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen auf Grundlage des§ 2 der Haushaltssatzung 2024 gemäߧ 4 der Wasserverbandshaushaltsverordnung in Verbindung mit§ 103 HGO bis zu einer Höhe von

1.481.000 € (in Worten: Eine Million vierhunderteinundachtzigtausend Euro)

Die Genehmigung ist im Sinne des§· 4 der Wasserverbandshaushaltsverordnung in Verbindung mit den §§ 103 HGO mit wenigen Auflagen verbunden. Die nachstehenden Auflagen werden in der ebenfalls beigefügten Begleitverfügung erläutert und begründet.

AUFLAGEN:

  1. Der Jahresabschluss 2023 ist sach- und fristgerecht bis zum 30. April 2024 aufzustellen. Wir bitten Sie dann bis zum 15. Mai 2024 die „drei Rechnungen" (im Sinne von § 112 Abs.2 HGO) und den Aufstellungsbeschluss zu übersenden.
  2. Die Zustimmung bzw. Genehmigung und die Haushaltsbegleitverfügung sind entsprechend § 50 Abs. 3 HGO den Mitgliedern der Verbandsversammlung in geeigneter Form bis zum 15. Februar 2024 bekannt zu machen; einen Nachweis über die erfolgte Information bitte wir bis zum 15. Februar 2024 zu übersenden
  3. Die Nachweise der Bekanntmachung der Haushaltssatzung gern. § 97 Abs. 5 HGO bitten wird bis zum 20. Februar 2024 vorzulegen.
  4. An Ihrem Berichtswesen möchten wir teilhaben. Insofern bitten wir darum uns den Bericht zum Stichtag 30. April2024 n elektronischer Form bis spätestens 20. Mai 2024 zu übersenden.

Im Auftrag

gez. Jochem, Verwaltungsoberrat