Abrechnungsbescheide für Grundbesitzabgaben

Da es in diesem Zusammenhang in den Vorjahren vermehrt zu Rückfragen gekommen ist, möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:

  1. In dem Bescheid sind nur Beträge gegenübergestellt, die sich aus ihrer seitherigen und neuen Zahlungsverpflichtung ergeben (Soll-Berechnung). Geleistete Zahlungen werden dabei nicht berücksichtigt.
  2. Bei Beträgen, denen ein Minuszeichen vorangestellt ist, handelt es sich um Gutschriften. Diese können Sie sich von der ersten Vorauszahlungsrate abziehen.
  3. Wie in den vergangenen Jahren auch, werden wir die Gutschriften mit den künftigen Fälligkeiten aufrechnen. Sie bekommen dann entsprechend weniger abgebucht, oder können sich diesen Betrag bei der Überweisung abziehen. Sollten Sie die Auszahlung des Guthabens wünschen, so bitten wir Sie uns bis spätestens 09.02.24 eine Mitteilung zukommen zu lassen. Dazu teilen Sie uns, gerne auch per E-Mail unter kasse@leun.de, mit auf welches Konto der Gutschriftsbetrag überwiesen werden soll.

Wir bitten um entsprechende Beachtung.

Stadtkasse Leun