Der Gemeindewahlleiter
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Leun hat in öffentlicher Sitzung am 12. Oktober 2023 nach § 47 KWG in Verbindung mit § 72 KWO das endgültige Ergebnis für die Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Leun am Sonntag, dem 08. Oktober 2023, festgestellt.
Der Gemeindewahlausschuss hat weiter festgestellt, dass nach dem amtlichen Endergebnis Herrn Alexander Schneider 1.585 Stimmen und Frau Dunja Boch Stimmen 1.286 erhalten haben. Somit ist Herr Alexander Schneider zum Bürgermeister der Stadt Leun gewählt.
Gegen die Gültigkeit der Direktwahl in der Stadt Leun kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem unterzeichneten Wahlleiter, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. mit § 25 KWG.
Nachstehend wird das endgültige Wahlergebnis nach § 73 KWO bekannt gegeben:
Pauker, Gemeindewahlleiter