Leun, Januar 2026
Kommunalwahl am 15.03.2025 in Leun
Wer darf wählen?
Staatsangehörigkeit | Volljährig, geboren bis | Hauptwohnung in Leun mind. seit |
Deutsche/ Unionsbürger | 15.03.2008 | 01.02.2026 |
Sie sind nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am Stichtag 01.02.2026 mit Hauptwohnung im Leuner Melderegister gespeichert waren!
Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 02.02.2026:
Sie sind neu nach Leun gezogen?
- Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Leun wählen!
Sie ziehen aus einer Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis zu:
• Sie können bis 22.02.2026 einen Antrag stellen (Kontaktdaten unten), um in Leun zu wählen oder
• Sie stellen keinen Antrag und wählen in Ihrer alten Gemeinde. (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl
beantragen).
àSie bleiben für die Wahl des Kreistags wahlberechtigt, nicht jedoch für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirats
Sie ziehen aus einer Gemeinde außerhalb des Lahn-Dill-Kreises zu:
• Ihr Einzugsdatum liegt nach dem 01.02.2026: Sie sind nicht wahlberechtigt.
• Ihr Einzugsdatum liegt vor dem 01.02.2026: Sie müssen sich bis zum 22.02.2026 beim Wahlamt
melden, um in ein Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden (Kontaktdaten unten)!
Sie haben Ihre Hauptwohnung außerhalb Leuns zur Nebenwohnung und Ihre Leuner Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklärt:
• Für Sie gelten die oben beschriebenen Regelungen und Fristen.
Ihre Hauptwohnung in Leun hat sich geändert?
Sie sind innerhalb Leuns umgezogen (Ummeldung) oder Sie haben Ihre Leuner Nebenwohnung mit Ihrer Leuner Hauptwohnung getauscht:
• Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen und sind für die Wahl
der Stadtverordnetenversammlung und des Kreistags wahlberechtigt, nicht jedoch für die Wahl des
Ortsbeirats! Eine Änderung ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
→ Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
• Sie müssen bis 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt!
Kontaktdaten:
Magistrat der Stadt Leun
Bürgerbüro
Bahnhofstraße 25
35638 Leun
06473-9144-0
buergerbuero@leun.de

