Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

  • Leistungsbeschreibung

    Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

  • Teaser

    Wenn Sie Fragen zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) haben, dann wenden Sie sich an die die Personalausweisbehörde.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

  • Kurztext

    Die Personalausweisbehörde informiert Sie insbesondere über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) und Möglichkeiten mit seinem sicheren Umgang.

  • Herausgebende Stelle

    Frau Burggraf,
    Referat O 3,
    Bundesministerium des Innern,
    Graurheindorfer Straße 198,
    53117 Bonn

  • Typisierung

    2/3

Zuständige Abteilungen