Reisepass: Verlustanzeige
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde LeunTeaser
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.