Verunreinigungen durch Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Spielplätzen und Grünanlagen
Immer wieder erreichen uns Beschwerden zu dem Thema Verunreinigung durch Hundekot auf Straßen, Gehwegen, Spielplätzen und Grünanlagen, welche nicht vorschriftsmäßig beseitigt und entsorgt werden. Aktuell liegen uns Informationen über Verunreinigungen durch Hundekot im Stadtteil Leun in den Bereichen Obere Bachstraße, Hellweg oberhalb des Heinrich-Heine-Ringes, Denkmalbereich, Liebigstraße, Siemensstraße und Dieselweg, vor.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der nicht ordnungsgemäßen, umgehenden Beseitigung des Hundekots, durch den Hundeführer bzw. -halter um eine Ordnungswidrigkeit nach der Hundehalteverordnung der Stadt Leun handelt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von mindestens 25,00 Euro bis zu 5.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung geahndet werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf die im Stadtbereich aufgestellten Hundetoiletten mit integriertem Beutelspender und Abfallbehälter hin und bitten alle Hundeführer bzw. Hundehalter ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Ordnungsamt der Stadt Leun

