Nachrücken in den Ortsbeirat des Ortsbezirks Leun

Herr Jörg Repnak, Vor der Turnhalle 5, 35638 Leun ist in den Magistrat der Stadt Leun nachgerückt und verliert somit sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied. Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in den Ortsbeirat Leun der Stadt Leun nachrückt: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Herr Davide Fugensi, Hellweg 11, 35638 Leun Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. 

Pauker, Gemeindewahlleiter