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Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
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Antrag Briefwahl
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
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Unser neues Dienstfahrzeug:
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Ortsgerichte lassen sich in jeder Gemeinde wieder finden, so auch in Leun. Bundesweit ist Hessen das einzige Bundesland, welches über Ortsgerichte verfügt und bietet ein gutes Beispiel für eine Verwaltung, die nahe in Verbindung mit den Bürgern steht. Ortsgerichte werden als Hilfsbehörden der Justiz angesehen und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung eingebunden, die als Justizverwaltung gilt.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:
Zusätzliche detaillierte Informationen finden sie unter: www.ortsgericht.de
Für die vier Stadtteile von Leun hat die Justizverwaltung 3 Ortsbezirke fest gelegt
Stadtteil | gehört zu |
Biskirchen | Ortsgerichtbezirk 3 |
Bissenberg | Ortsgerichtbezirk 2 |
Leun | Ortsgerichtbezirk 1 |
Stockhausen | Ortsgerichtbezirk 2 |
Ansprechpartner für die folgenden Ortsbezirke sind:
Leun
Ortsgerichtsvorsteher
Hermann Döpp
Röntgenweg 16
Telefon: 06473/931923 oder 06473/931922
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Marco Carnetto
Obertorstraße 22
Telefon: 06473/91050
Stockhausen/Bissenberg
Ortsgerichtsvorsteher
Burkhard Müller
Schöne Aussicht 18
Telefon: 06473/2847
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Alfred Hermann Otto Eggert
Im Flutgraben 23
Telefon: 06473/1695
Biskirchen
Ortsgerichtsvorsteher
Olaf Zipp
Am Holzapfel 1
Telefon: 06473/2405
Stellv. Ortsgerichtsvorsteher
Rüdiger Kehl
Ostlandstraße 9
Telefon: 06473/2458
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein