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Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
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Antrag Briefwahl
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
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Mobile App der Stadt Leun
QR-Code für Ihr Smartphone
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Unser neues Dienstfahrzeug:
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In den letzten Tagen wurde Ihnen der neue Abrechnungs- und Vorauszahlungsbescheid für die Grundbesitzabgaben für Ihr Grundstück übersandt.
Wie bereits auf den Bescheiden angegeben, werden Gutschriften (Beträge mit einem vorangestellten Minuszeichen) nur noch auf Anforderung erstattet. Diese Anforderung muss bis spätestens 05. Februar 2021 für die Guthaben aus der Wasser- und Abwasserabrechnung 2020 bei der Stadtkasse Leun vorliegen, da wir an feste Verarbeitungstermine gebunden sind. Alle bis dahin nicht angeforderten Gutschriften, werden, wie auf dem Bescheid angegeben, automatisch mit zukünftigen Fälligkeiten verrechnet und dementsprechend ein reduzierter Betrag abgebucht.
Mit Gutschriften, die im Laufe des Jahres per Bescheid festgesetzt werden, wird ebenso verfahren. Wir bitten daher kurzfristig, spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides mitzuteilen, wenn sie die Erstattung des Betrages wünschen.
Diese Vorgehensweise gilt auch für sämtliche weiteren Steuern, wie Gewerbesteuer und Hundesteuer.
Wir bitten um Beachtung.
Stadtkasse Leun
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein