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Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. November 2019 einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 festgesetzt.
Satzung |
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des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in Sinn über die Festsetzung |
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des Wirtschaftsplanes für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. |
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Aufgrund der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd vom |
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01.01.2019, § 8 Ziff. 5, und Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.11.2019 wird folgende |
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Satzung über den Wirtschaftsplan für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 beschlossen: |
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§ 1 |
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Der Wirtschaftsplan für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 wird |
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im Erfolgsplan |
in den Erträgen |
auf |
1.926.564,00 € |
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in den Aufwendungen |
auf |
1.786.021,00 € |
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Überschuss |
140.543,00 € |
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im Vermögensplan |
in der Einnahme |
auf |
920.200,00 € |
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in der Ausgabe |
auf |
920.200,00 € |
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festgesetzt. |
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§ 2 |
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Der Grundbeitrag zur Deckung der nicht über die Wasserabnahmebeiträge |
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gedeckten Kosten wird gem. § 27 Abs. 3 der Verbandssatzung für die Zeit vom |
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01.01.2020 bis 31.12.2020 vorläufig wie folgt festgesetzt: |
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Mitglied |
Einwohner (HW) |
Grundbeitrag 2020 |
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Angelburg |
3.591 |
31.457,37 € |
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Aßlar |
12.124 |
106.206,93 € |
|||
Breitscheid |
4.693 |
41.110,95 € |
|||
Dietzhölztal |
5.629 |
49.310,36 € |
|||
Driedorf |
2.645 |
23.170,35 € |
|||
Ehringshausen |
9.032 |
79.120,84 € |
|||
Eschenburg |
10.174 |
89.124,82 € |
|||
Greifenstein |
6.633 |
58.105,46 € |
|||
Herborn |
5.511 |
48.276,67 € |
|||
Leun |
5.812 |
50.913,45 € |
|||
Mengerskirchen |
4.049 |
35.469,47 € |
|||
Sinn |
6.421 |
56.248,33 € |
|||
Gesamt |
76.314 |
668.515,00 € |
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§ 3 |
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Der Wasserabnahmebeitrag für die Wasserlieferungen wird wie folgt festgesetzt: |
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Für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2020: |
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Verbandsmitglieder |
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für die Mindestabnahmemenge und darüber hinausgehende |
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Wassermenge |
0,51 €/cbm, netto |
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Nichtmitglieder |
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für abgenommene Wassermenge |
1,15 €/cbm, brutto |
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§ 4 |
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Eine Neuaufnahme von Krediten ist in Höhe von 59.500,00 € erforderlich. |
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Umschuldungen sind in Höhe von 440.700,00 € erforderlich. |
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§ 5 |
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Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Kalenderjahr 2020 zur Aufrechterhaltung des |
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Betriebes in Anspruch genommen werden darf, wird auf 900.000,00 € festgesetzt. |
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gez. Koch
Verbandsvorsteher
Bekanntmachung
Der vorstehende Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Genehmigung/Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist erteilt.
Regierungspräsidium Gießen
Gz.: RPGI-13-03m0400/16-2015/21 Datum: 10. Dezember 2019
Bearbeiter/in: Julika Sintje Lückel Tel. +49 641 303-2175
Dokument Nr. 2019/745546
GENEHMIGUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dillkreis Süd mit Sitz in Sinn unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Genehmigung zu der in § 4 der Satzung zum Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von 59.500, -- €
(in Worten: neunundfünfzigtausendfünfhundert Euro)
gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG), § 10 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. V. m. § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).
Im Auftrag (S)
Schneider
Regierungsdirektorin
Regierungspräsidium Gießen
Gz.: RPGI-13-03m0400/16-2015/21 Datum: 10. Dezember 2019
Bearbeiter/in: Julika Sintje Lückel Tel. +49 641 303-2175
Dokument Nr. 2019/745592
ZUSTIMMUNG
Hiermit erteile ich dem Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dillkreis Süd mit Sitz in Sinn unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Zustimmung zu dem in § 5 der Satzung zum Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2020 vorgesehenen Höchstbetrag an Kassenkrediten, der im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von
900.000 €
(in Worten: neunhunderttausend Euro)
gemäß § 75 Abs. 3 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i. V. m. § 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG).
Im Auftrag (S)
Schneider
Regierungsdirektorin
Der Wirtschaftsplan 2020 liegt in der Zeit vom 20.01.2020 bis einschließlich 28.01.2020 in der Geschäftsstelle des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Kirchstraße 12, 35764 Sinn, in der Zeit von 8.00 Uhr bis
12.00 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Wasserbeschaffungsverband Sinn, 10. Januar 2020
Wasserwerke Dillkreis Süd gez. Koch, Verbandsvorsteher
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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