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Damit Ihre Kaminabende zum vollen Erfolg werden, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass nur zugelassene und geeignete Brennstoffe in den Kaminofen kommen. Andernfalls können Sie durch die Verwendung ungeeigneter Brennstoffe die Haltbarkeit Ihres Ofens verkürzen, Ihre Sicherheit gefährden und die Umwelt schädigen. Es ist also wichtig zu wissen, was in den Kamin darf und was nicht:
Wir haben Ihnen einmal zusammengestellt, was laut Gesetzgeber in den Ofen darf. Achten Sie bei der Wahl des richtigen Brennstoffes jedoch auch immer zwingend auf die Angaben des Herstellers Ihres Ofens. Hier könnten gesonderte Bestimmungen gelten. In aller Regel sieht es so aus:
In den Ofen von Privathaushalten darf hierzulande naturbelassenes Holz in Stückform oder auch mit Rinde für eine Verbrennung eingelegt werden. Aber natürlich auch Scheitholz und Hackschnitzel oder Zapfen sind für die Verbrennung im Kamin vorgesehen. Neben dem Stück- und Scheitholz darf natürlich auch kleineres naturbelassenes Holz in Form von beispielsweise Sägemehl oder Spänen in Kaminofen. Denkbar sind selbstverständlich auch Holzpellets, Holzbriketts und je nach Ofenmodell auch Kohle.
Hier hört die Liste mit dem Brennressourcen, die in den Kamineinsatz, bereits auch auf. Alle anderen denkbaren Materialien und Brennstoffe sind definitiv nicht zugelassen. In den Ofen gehört beispielsweise niemals behandeltes Holz. Egal ob lackiert, gebeizt oder imprägniert, diese Hölzer dürfen für eine Verbrennung nicht in den Ofen gelangen. Möglicherweise haben Sie einen alten Schrank zerlegt, dessen Holz mit Beschichtungen, beispielsweise aus Kunststoff, versehen ist. Auch dieses Holz gehört nicht in den Ofen. Aber auch Spanplatten dürfen aufgrund Ihrer Klebverbindungen nicht verbrannt werden. Es versteht sich des weiteren von selbst, dass kein Restmüll, Plastik, Gummi, Parkett oder andere Stoffe im Ofen verbrannt werden.
Das hat mehrere Gründe: In erster Linie schaden Sie damit Ihren Ofen. Durch chemische Stoffe, die in Lacken und Kunststoffen stecken, wird die Verbrennung heißer, als Sie bei naturbelassenem Holz wäre. Sie schädigen mit einer Verbrennung solcher nicht zugelassenen Brennstoffe also das Material Ihres Kaminofens. Somit verkürzen Sie die Lebensdauer erheblich. Weiter entstehen unerwünschte giftige Emissionen, die für den Menschen und die Natur sehr schadhaft sind. Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen sogar empfindliche Geldstrafen und Bußgelder.
Ordnungsamt der Stadt Leun
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein