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Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
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Antrag Briefwahl
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
Termine im Bürgerbüro können Sie hier online buchen.
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Unser neues Dienstfahrzeug:
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Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden der Bebauungsplan und der Änderungsplan zum Flächennutzungsplan öffentlich ausgelegt.
Das Planungsziel ist die zu erwartende, erhebliche Verbesserung der Hilfsfristen im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe entsprechend des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes für den Schutzbereich I, der die Stadtteile Biskirchen, Bissenberg und Stockhausen umfasst. Ein weiteres Planungsziel ist die Bereitstellung von Flächen zur naturschutzfachlich begründeten Eingriffsminimierung und Kompensation der durch die Planung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft.
Um der von der Bauleitplanung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf des Änderungsplans zum Flächennutzungsplan
- mit Begründung,
- zugehörigem Umweltbericht einschließlich Grünordnungsplan und Artenschutzprüfung – mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Landschaft, biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Immissionen, Klima und Luft, Wasser und Boden sowie Kultur und sonstige Sachgüter, differenziert nach Bestandsbeschreibung und Bewertung sowie der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Festlegung der Kompensationsflächen
- und die vorliegenden Stellungnahmen aus den Beteiligungen nach §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB, unterteilt nach den Themenblöcken:
- Hinweis zu Altlasten in der Nähe des Geltungsbereichs sowie Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz (Dez. 41.4, RP Gießen),
- Hinweise zu Bekanntmachungen und Umweltbericht (Dez. 31, RP Gießen),
- Hinweise auf fachgesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des Plangebiets (Hessen Mobil),
- Hinweise auf die Kompensation und auf den Standort in der freien Landschaft sowie auf den Wasser- und Bodenschutz (Lahn-Dill-Kreis, Kreisausschuss, Abteilung Umwelt, Natur und Wasser, Abt. 26.0 Zentralangelegenheiten),
- Hinweis auf das aktualisierte Hessische Denkmalschutzgesetz (Lahn-Dill-Kreis, Kreisausschuss, Abt. Bauen und Wohnen, FD 23.2 Bautechnik),
- Aussagen zum landwirtschaftlichen Vorrang nach Regionalplan (Land-Dill-Kreis, Kreisausschuss, Abteilung für den ländlichen Raum, Fachdienst Landwirtschaft und Forsten),
- Hinweis auf randlich vorhandene Telekommunikationslinien (Telekom),
- Hinweise auf Erfordernisse des Brand- und Katastrophenschutzes (Lahn-Dill-Kreis, Kreisausschuss, Abt. Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Fachdienst Gefahrenabwehr und -bekämpfung),
- Allgemeine Hinweise zu Standort, Verkehr, Feuerwehr, Engagement etc. (private Eingabe).
in der Zeit
vom 23. November 2020 bis 23. Dezember 2020 einschließlich
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Bahnhofstraße 25 in 35638 Leun-Stockhausen, EG während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
Öffnungszeiten Verwaltung:
montags und dienstags 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
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mittwochs 08:00 - 12:00 Uhr |
donnerstags 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr
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freitags 08:00 - 12:00 Uhr |
Stellungnahmen können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Aufgrund der Präventionsmaßnahmen gegen die Verbreitung des sog. Corona-Virus ist das Rathaus vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die im Rathaus ausliegenden Planunterlagen sind nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Wahrung des Sicherheitsabstands und dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einzusehen. Anregungen und Hinweise können auch telefonisch – (06473 9144-0) – per Fax (06473) 9144-50, Brief oder Mail (stadt@leun.de) zu Protokoll gegeben werden.
Auf die ab 2. November 2020 geltenden „Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)“ wird hingewiesen.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage der Stadt Leun unter der Rubrik
www.leun.de/Bauen,Wirtschaft/Wohnen/Bebauungspläne
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter dem Link
https://bauleitplanung.hessen.de/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Weitere Hinweise:
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Stadt Leun sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler – insbesondere der elektronischen Verfälschung – kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Stadtverwaltung Leun bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beraten und entschieden.
Übersichtskarten Geltungsbereich
Leun, 12. November 2020
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein