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Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
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Antrag Briefwahl
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Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
Termine im Bürgerbüro können Sie hier online buchen.
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Mobile App der Stadt Leun
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Unser neues Dienstfahrzeug:
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Seit 16. März 2020 bestand ein coronabedingtes Betreuungsverbot durch Landesverordnung. Lediglich eine Notbetreuung wurde aufrechterhalten. Seit dem 2. Juni 2020 gilt „eingeschränkter Regelbetrieb“. Ab dem 22. Juni 2020 gilt für die Betreuenden Grundschulen und ab dem 6. Juli 2020 gilt für die Kindertagesstätten „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“.
Der Magistrat hatte in seiner Sitzung vom 7. April 2020 die Erhebung der Gebühren ab April 2020 vorerst ausgesetzt. Über einen endgültigen Erlass hatte die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat nun beschlossen, die Gebühren für die Betreuung und Verpflegung von Kindern in den Kindertagesstätten und Betreuenden Grundschulen der Stadt Leun für die Monate April 2020 bis August 2020 allen Gebührenpflichtigen vollständig zu erlassen. Die Gebührenpflichtigen werden also erstmals wieder für den Monat September 2020 einen Gebührenbescheid erhalten.
Sollte in Einzelfällen für die Monate des Erlasses seitens von Gebührenpflichtigen dennoch Zahlungen geleistet worden sein, so werden diese zurzeit zurückerstattet.
Wir hoffen, damit den Erziehungsberechtigten in der Pandemiezeit weitergeholfen zu haben.
Björn Hartmann
Bürgermeister
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(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
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Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein