_____________________________
Das Rathaus ist für den Publikumsverkehr geschlossen, wir sind weiter telefonisch (0 64 73) 91 44 – 0 , per Fax (0 64 73) 91 44 - 50, per Brief oder per Mail (stadt@leun.de) erreichbar. Unaufschiebbare persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Absprache und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Alltagsmaske).
_____________________________

Antrag Briefwahl
_____________________________
Öffnungszeiten Verwaltung
montags und dienstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs
08:00 - 12:00 Uhr
donnerstags
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
freitags
08:00 - 12:30 Uhr
_____________________________

Infobroschüre der Stadt Leun
für Gäste und Bürger
____________________________
Ratsinfosystem
_____________________________
Mobile App der Stadt Leun

QR-Code für Ihr Smartphone
_____________________________
Unser neues Dienstfahrzeug:

_______________________________
_______________________________
_______________________________
________________________________
Pressemittteilung der Stadt Leun
Ausservollzugsetzung der Betreuungsgebühren
Die Betreuungseinrichtungen der Stadt Leun sind derzeit geschlossen. In seiner Sitzung am gestrigen Tage hat der Magistrat der Stadt Leun daher beschlossen, die Betreuungsgebühren (incl. Verpflegungsentgelt) für alle Betreuungseinrichtungen der Stadt Leun zunächst für den Monat April 2020 auszusetzen.
Sollte die Schließung der Einrichtungen weiter andauern, so werden auch die weiteren betroffenen Monate zunächst ausgesetzt. Dies gilt für alle Kinder, die aufgrund der Corona-Krise keine Betreuungseinrichtung besuchen dürfen.
Ob die Stadt Leun grundsätzlich auf Betreuungsgebühren für bestimmte Krisenzeiten verzichtet, kann aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen nur die Stadtverordnetenversammlung beschließen, wenn diese wieder zusammentritt.
Auch die Ausgestaltung eines solchen Verzichtes obliegt der Stadtverordnetenversammlung. Eine endgültige Entscheidung ist somit nach jetzigem Kenntnisstand frühestens in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Juni 2020 zu erwarten.
Bis dahin wird für den ausgesetzten Monat April 2020 auf Abbuchung, Mahnung und Vollstreckung verzichtet.
Leun, 8. April 2020
Björn Hartmann
Bürgermeister
______________________________

______________________________
______________________________

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr verehrte Neubürger und Gäste unserer Stadt,
im Namen der Stadt Leun heiße ich Sie auf das Herzlichste willkommen und freue mich über Ihr Interesse an unserer schönen Stadt. Fühlen Sie sich herzlich eingeladen, sich auf unserer Internetseite über Politik und Verwaltung, Freizeit, Kultur- und Vereine, Familienangebote sowie Wirtschafts- und Wohnungsbauthemen zu informieren. Insbesondere das Ratsinfosystem bietet Ihnen Gelegenheit, sich jederzeit hinsichtlich der aktuellen Willensbildung unserer politischen Gremien zu orientieren.
Lesen Sie hier gerne weiter
______________________________

(evtl. mit etwas Ladezeit verbunden)
Probleme bei der Zustellung?
_______________________________
Bereitschaftsdienst
Bauhof allgemein
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt
zu erreichen:
Montag bis Donnerstag
06:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag
06:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Telefon 01 77 / 661 48 35
Montag bis Donnerstag
15:00 Uhr bis zum nächsten Tag 06:00 Uhr
Freitag
12:15 bis Montag 06:00 Uhr
Telefon 01 51 / 16 20 30 32
Wasserversorgung des Bauhofes
Der Bereitschaftsdienst ist wie folgt
zu erreichen:
Montag bis Donnerstag
06:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag
06:00 Uhr bis 12:15 Uhr
Telefon 01 77 / 661 48 35
weitere Rufbereitschaft/en
Wasserversorgung
Enwag Wetzlar
06 44 1 / 939 0
Montag bis Donnerstag
15:00 Uhr bis zum
nächsten Tag 06:00 Uhr,
Freitag
12:15 Uhr bis Montag 06:00 Uhr
Hessen Forst
Forstamt Weilburg
Kampweg 1, 35781 Weilburg
06 47 1 / 62 934 0
06 47 1 / 62 934 40 (Fax)
01 51 / 108 60 73
Abwasserverband Ulm-Lahn
35619 Braunfels - Tiefenbach
06 47 3 / 41 28 6-0