Verpachtung Minigolfplatz

Ausschreibung

Minigolfanlage mit Kiosk

am Ortsrand von Leun-Biskirchen

 

Die Minigolfanlage mit 18 Bahnen ist räumlich am Ortsrand von Leun-Biskirchen gelegen. Sie soll der Öffentlichkeit als Freizeiteinrichtung saisonal, mindestens in der Zeit von Mai bis September, zur Verfügung stehen. Der dazugehörige Verkaufsraum eröffnet dem/der Pächter(in) die Möglichkeit zum Betrieb eines Kioskes/Cafés. Ebenso sind Toiletten vorhanden.

Einfahrt Minigolfplatz


Sie sind:

  • eine zuverlässige, eigenverantwortliche und motivierte Persönlichkeit mit guten Umgangsformen, freundlichem und sicherem Auftreten

 

Sie haben:

-   konkrete Vorstellungen von einem Kioskbetrieb mit Minigolfanlage sowie Freude am Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

 

Die entsprechenden Räumlichkeiten stellen wir Ihnen zur Verfügung. Lieferverträge bestehen keine.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann schicken Sie Ihre Bewerbung mit Lichtbild, Lebenslauf und Anschreiben mit Angaben und Inhalten zum angedachten Konzept bis zum 19. Januar 2024 an:

 

Magistrat der Stadt Leun

z. Hd. Frau Kaiser

Bahnhofstraße 25

35638 Leun

         Tel.: 06473 / 9144-18

Mail: n.kaiser@leun.de

 

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen.

 

Thorsten Keller

Erster Stadtrat

 

 

 

Weitere Informationen


Lage

Die Minigolfanlage mit angegliedertem Kiosk und Toiletten befindet sich in der Nähe zu dem Sportplatz Biskirchen, den Kleingartengelände sowie der Gertrudis-Klinik und beträgt ca. 3.200 m².

Hofhausen, Flur 5, Flurstück 89


Räume und Ausstattung Gebäude

Der Kiosk wurde 1982 gebaut, 1989 erweitert und verfügt insgesamt über eine Fläche von ca. 35 m². Dazu gehören Toiletten sowie Abstellräume. Weiterhin ist eine Überdachung als Sitzfläche angebaut. Das vorhandene Material des bisherigen Pächters kann übernommen werden. Kontaktdaten erhalten Sie dazu bei der Stadtverwaltung.

Grundriss Gebäude Minigolfplatz


Die Minigolfanlage besteht aus 18 genormten Bahnen aus Betonfertigteilen, die in einem Rundgang in einer Rasenfläche angeordnet sind. Die Anlage kann daher auf Antrag durch den Bahnengolfsport-Verband als wettkampftaugliche „Miniaturgolfanlage“ zugelassen werden. Ein bestehender Baumbestand mit Sitzgelegenheiten prägt die Fläche. In dem Rundgang sind die 18 Bahnen erschlossen, die jeweils in eine gepflasterte Fläche eingebunden sind.

Hinterer Minigolfplatz


Vorderer Minigolfplatz


Unsere Erwartungen

Wünschenswert (aber nicht Bedingung) sind Erfahrungen in der Gastronomie oder in vergleichbaren Bereichen. Der Pächter muss eine Gaststättenerlaubnis nachweisen und hat die hierfür erforderlichen Bedingungen zu erfüllen. Soweit nicht bereits eine Gaststättenerlaubnis vorhanden ist, kann diese bei der Stadtverwaltung Leun beantragt werden. Hygienerechtliche Bestimmungen und einschlägige gesetzliche Vorschriften sind vom Pächter eigenverantwortlich zu beachten. Es sollen vorzugsweise Pfandflaschen und umweltfreundliches Geschirr benutzt werden.


Ihre Anfragen

Falls Sie weitere Fragen haben oder einen Besichtigungstermin wünschen wenden Sie sich bitte vormittags an:

 

Frau Nadine Kaiser

Tel.: 06473 91 44 18

Mail: n.kaiser@leun.de


Ihre Bewerbung

Neben Ihren persönlichen Daten mit Lebenslauf und Lichtbild sollte Ihre Bewerbung ein kleines Betreiberkonzept sowie Angaben zu Ihren Umsatzvorstellungen enthalten.

 

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

Bilder freundlicherweise durch Satzstudio Scharf zur Verfügung gestellt

 

Thorsten Keller

Erster Stadtrat