Die Stadt Leun sucht
für das Ortsgericht Leun I (Stadtteil Leun) ab dem 03. Juni 2025 ein
Ortsgerichtsvorsteher bzw. eine Ortsgerichtsvorsteherin, einen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher bzw. eine stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin,
sowie einen Ortsgerichtsschöffen bzw. eine Ortsgerichtschöffin
Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Ihm obliegen die durch Gesetz näher
bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des
Schätzungswesens. Die Ortsgerichtsschöffinnen und Ortsgerichtsschöffen sind Ehrenbeamtinnen bzw. Ehrenbeamte. Sie werden von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt.
Persönliche Voraussetzungen für die Ernennung:
Für die oben genannte ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen nur
Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben
und unbescholten sind. Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.
Wünschenswert für die zu besetzende Stelle - aber nicht Bedingung - sind gute Kenntnisse
im Bauhauptgewerk.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung laut §8 des hessischen Ortsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 1980 lauten wie folgt:
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
1. ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichts nicht oder nicht mehr haben (Stadtteil Leun),
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben,
3. als Rechtsanwalt*in oder Notar*in zugelassen sind,
4. als Richter*innen sowie Beamt*innen im Justizdienst tätig sind und deren berufliche
Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichts stehen,
5. ersten oder zweiten Grades miteinander oder mit anderen Ortsgerichtsmitgliedern (im Stadtteil Leun) verwandt oder verschwägert sind.
Zuständigkeit des Ortsgerichts:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften,
- Schätzungen
- Mitwirkung bei der Festsetzung und Unterhaltung von Grundstücksgrenzen, von:
1. Auskunft über Besitzverhältnisse oder persönliche Verhältnisse
2. gutachterliche Stellungnahmen
3. Nachlassinventare und Vermögensverzeichnisse
- Sterbefallanzeigen
- Nachlasssicherung,
Interessierte Bürger*innen des Stadtteils Leun, die sich zur Wahl als Ortsgerichtsvorsteher bzw. eine Ortsgerichtsvorsteherin, einen stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher bzw. eine Ortsgerichtsvorsteherin, sowie einen Ortsgerichtsschöffen bzw. Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Leun I zur Verfügung stellen wollen, werden gebeten, ihre Bewerbung schriftlich unter Angabe ihres Familien-, Geburts- und Vornamens, Geburtsdatums, Geburtsorts und Berufs sowie ihrer Adresse per E-Mail an die e.kapkanes@leun.de oder per Post bei der
Stadt Leun
- Ordnungsamt -
Bahnhofstraße 25
35638 Leun
bis spätestens zum 30. Mai 2025 einzureichen