Schlussfeststellung - Flurbereinigungsverfahren Löhnberg - Niedershausen
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Berner Straße 11
65552 Limburg an der Lahn
Tel.-Nr.: +49 (0)611 535-6000, Fax-Nr.: +49 (0)611 327 605-600
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-LM-05-09-60-01-B0009#001
Verfahrensnummer: F 960
Öffentliche Bekanntmachung
Schlussfeststellung
Das Flurbereinigungsverfahren Löhnberg - Niedershausen wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Löhnberg - Niedershausen sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft und wird gemäß § 153 FlurbG aufgelöst.
Begründung
I. Das Flurbereinigungsverfahren Löhnberg - Niedershausen hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen durch Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und
-formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse
- Schutz der Auenbereiche vom Kallenbach und Faulbach sowie die naturnahe Gestaltung und Instandsetzung
- Förderung des Ortsbereiches zur Steigerung der Wohnqualität im Rahmen der Dorferneuerung
- Erneuerung des Liegenschaftskataster
II. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.
Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.
III. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Gemeinde Löhnberg zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
IV. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Bekanntmachung
Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Löhnberg und in den angrenzenden Gemeinden Braunfels, Greifenstein, Mengerskirchen, Merenberg, Leun und Weilburg öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter hvbg.hessen.de/f960 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, - Flurbereinigungsbehörde -, Berner Straße 11 , 65552 Limburg an der Lahn schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg a. d. Lahn, 23.03.2022
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
gez. M. John (Amtsleiter)