Öffentliche Abgaben-Mahnung (Steuer- und Gebührenmahnung)
Die Stadtkasse Leun macht darauf aufmerksam, dass am 15.02.23 folgende Abgaben (Steuern und Gebühren) fällig waren:
Grundsteuer A und B I. Quartal 2023
Wassergeld I. Quartal 2023
Abwassergebühren I. Quartal 2023
Niederschlagsgebühren I. Quartal 2023
Gewerbesteuer-Vorauszahlung I. Quartal 2023
Nachzahlung aus der Wasser- und Abwasser-Gebührenabrechnung 2022
Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind und diese nicht bis spätestens 15.03.23 auf eines der Konten der Stadtkasse Leun eingezahlt haben, werden hierdurch öffentlich gemahnt.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist 15.03.23 werden die säumigen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge berechnet. Die persönliche Mahnung ist gem. § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig. Folgende Mahngebühren werden danach fällig:
Bei einer Geldforderung bis einschl. 250 € 6 € Mahngebühren
Bei einer Geldforderung bis einschl. 500 € 11 € Mahngebühren
Bei einer Geldforderung bis einschl. 1.000 € 15 € Mahngebühren
Weitere Mahngebührenstaffelung s. HessVwVKostO Anlage 1 zu § 1 Abs. 2.
Hinzu kommen Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag an gerechnet 1 von Hundert des auf volle 50,00 € abgerundeten Betrages.
Zahlen Sie fristgemäß – spätestens nach der Mahnung – oder sprechen Sie rechtzeitig mit uns, wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind. Sie ersparen sich und uns Ärger, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst zwangsläufig einsetzenden Vollstreckungsmaßnahmen.
Björn Hartmann Andrea Becker
Bürgermeister Kassenleiterin