Der Gemeindewahlleiter der Stadt Leun Nachrücken in den Ortsbeirat Leun
Als Gemeindewahlleiter habe ich daher nach § 34 Abs. 3 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen in den Ortsbeirat Leun nachrückt:
Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE)
Herr Karl-Günter Süß, Limburger Straße 21 A, 356358 Leun
Gegen diese Feststellungen kann nach § 25 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist bei mir (Geschäftsstelle: Hauptamt, Bahnhofstr. 25, Zimmer 3, 35638 Leun) schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Pauker, Gemeindewahlleiter