Amtliche Bekanntmachung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn
Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2023 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2023
in der Zeit von 20.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023
montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00-12:00 Uhr
im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473-4128612 möglich.
Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans
Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. Nr.28/2019, S.421ff) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands
Ulmtal Lahn am 14.02.2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 3.579.710 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.579.710 €
mit einem Saldo von 0 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge 0 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 €
mit einem o von 0 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 716.100 €
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 132.000 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.855.000 €
mit einem Saldo von 1.723.000 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.723.000 €
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.146.000 €
mit einem Saldo von 577.000 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von 429.900 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.723.000,- € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§5
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
- Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge
- alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
- alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €.
- Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen
- im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,
- bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereit- gestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.
Unerhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung des Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.
§ 8
Die vorläufige Umlagenberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit 3.012.750,- € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist im separat dargestellt.
Braunfels, den 14.02.2023
Björn Hartmann
Verbandsvorsteher