Amtliche Bekanntmachung des Abwasserverbands Ulmtal-Lahn

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2023 öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird der Haushaltsplan 2023

in der Zeit von 20.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023

montags-donnerstags von 7:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 7:00-12:00 Uhr

im Betriebsgebäude der Kläranlage, Neue Kreisstraße, 35619 Braunfels-Tiefenbach zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die Einsichtnahme ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung 06473-4128612 möglich.

Beschluss über die Festsetzung des Haushaltsplans

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz  (HWVG) vom 16. November 1995 (GVBl. Nr.22/1995, I S. 503ff), zuletzt geändert  durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. Nr.28/2019, S.421ff) und in Verbindung mit § 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung sinngemäß hat die Verbandsversammlung des Abwasserverbands  

Ulmtal Lahn am 14.02.2023 folgende Festsetzung des Haushaltsplans beschlossen

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                              3.579.710 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                    3.579.710 €

mit einem Saldo von                                                                                     0 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge                                                                0 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                 0 €

mit einem o von                                                                                           0 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                                 716.100 €

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf     132.000 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                         1.855.000 €

mit einem Saldo von                                                                        1.723.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                       1.723.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                      1.146.000 €

mit einem Saldo von                                                                           577.000 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von                        429.900 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.723.000,- € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 § 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von   

Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

§5

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 6

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 7

  1. Als nicht erheblich im Sinne des § 100 (1) Satz 3 HGO und damit nicht der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfend, gelten Beträge
    1. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
    2. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu 10.000 €.
  2. Anstelle der Grenze von 10.000 € nach Abs. 1 Ziffer 2 gilt für überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen
  3. im Ergebnishaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Budget um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird,
  4. bei Investitionsmaßnahmen im Finanzhaushalt die Grenze von 20.000 €, sofern dadurch das Investitionsbudget (Maßnahmenbudget) einschließlich der in früheren Jahren bereit- gestellten Mittel um nicht mehr als 10 v.H. überschritten wird.

Unerhebliche Ausgaben        bedürfen       der     Zustimmung  des       Verbandsvorstandes. Erhebliche Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Verbandsversammlung.

§ 8

Die vorläufige Umlagenberechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird mit 3.012.750,- € festgesetzt und im Ansatz des Haushaltsplanes eingebracht. Die Berechnung der Mitgliedskommunen ist im separat dargestellt.

Braunfels, den 14.02.2023

Björn Hartmann
Verbandsvorsteher