Der Magistrat stellt neben der Stadtverordnetenversammlung das zweite Organ der Stadt Leun dar. Er besorgt die laufende Verwaltung und könnte als „Regierung“ der Stadt bezeichnet werden. Der Magistrat der Stadt Leun besteht aus der Bürgermeisterin, der Ersten Stadträtin und 7 Stadträten. Die Mitglieder des Magistrates werden durch die Stadtverordnetenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Vorsitzende des Magistrates ist die Bürgermeisterin, die von der Ersten Stadträtin vertreten wird, wenn sie verhindert ist.
Zu den Aufgaben des Magistrats gehören unter anderem:
- Vertretung der Stadt nach außen
- Vorbereitung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung
- Ausführung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
- Durchführung der übertragenen Weisungsaufgaben von Bund / Land
- Besorgung der laufenden Verwaltung
Der Magistrat tagt in der Regel dienstags in einem 14-tägigen Rhythmus in nichtöffentlicher Sitzung.
Im Anschluss finden Sie die Mitglieder des Magistrates:
