Verkehrssicherungspflichten der Grundstückseigentümer in der Stadt Leun
Kategorie: Aus dem Rathaus wird berichtetDas Ordnungsamt der Stadt Leun möchte auf die sog. Verkehrssicherungspflichten
der Grundstückseigentümer in der Stadt Leun hinweisen bzw. diese in Erinnerung rufen.
Insbesondere wird auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht von Bäumen auf Privatgrundstücken hingewiesen.
Derjenige, der die Verfügungsgewalt (in der Regel der Eigentümer) über ein Grundstück ausübt, hat dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Der Baumbestand muss so angelegt sein, dass er im Rahmen des Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen Umstürzen aufgrund fehlender Standfestigkeit gesichert ist.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Standfestigkeit der Bäume und deren Zustand zu kontrollieren sowie ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Im Falle von Schäden durch umstürzende Bäume, herunterfallende Äste usw. kann sich der Eigentümer schadensersatzpflichtig machen.
Wir bitten dringend und raten allen Grundstückseigentümer in der Stadt Leun, ihren Verkehrssicherungspflichten sorgfältig nachzukommen.
Ordnungsamt der Stadt Leun
