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Ferienpass vom

30.06.-14.07.2012

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Bürgerversammlung

am

30. Mai 2012

 

 

Stadtverwaltung Leun

Bahnhofstraße 25

35638 Leun/Lahn

Tel.: +49 (06473) 91440

Fax: +49 (06473) 914450

Öffnungszeiten:

Mo. bis Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Di. 14:00 - 16:00 Uhr

Do.            14:00 - 17:30 Uhr

Fr.             08:00 - 12:30 Uhr

 

Rufbereitschaft Wasserversorgung 

0177/66 14 835

 

Rufbereitschaft Winterdienst 

0175/27 45 751

 

Rufbereitschaft Hessen Forst 

0151/10 86 07 34

 

Abwasserverband Ulmtal-Lahn 

06473/8496

 

30.01.12 15:53

Verkehrssicherungspflichten der Grundstückseigentümer in der Stadt Leun

Kategorie: Aus dem Rathaus wird berichtet

Das Ordnungsamt der Stadt Leun möchte auf die sog. Verkehrssicherungspflichten

der Grundstückseigentümer in der Stadt Leun hinweisen bzw. diese in Erinnerung rufen.  


Insbesondere wird auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht von Bäumen auf Privatgrundstücken hingewiesen.


Derjenige, der die Verfügungsgewalt (in der Regel der Eigentümer) über ein Grundstück ausübt, hat dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Der Baumbestand muss so angelegt sein, dass er im Rahmen des Möglichen gegen Windbruch und Windwurf, insbesondere aber auch gegen Umstürzen aufgrund fehlender Standfestigkeit gesichert ist.


Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Standfestigkeit der Bäume und deren Zustand zu kontrollieren sowie ggf. erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.


Im Falle von Schäden durch umstürzende Bäume, herunterfallende Äste usw. kann sich der Eigentümer schadensersatzpflichtig machen.


Wir bitten dringend und raten allen Grundstückseigentümer in der Stadt Leun, ihren Verkehrssicherungspflichten sorgfältig nachzukommen.


Ordnungsamt der Stadt Leun