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Ferienpass vom

30.06.-14.07.2012

nähere Infos demnächst

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Bürgerversammlung

am

30. Mai 2012

 

 

Stadtverwaltung Leun

Bahnhofstraße 25

35638 Leun/Lahn

Tel.: +49 (06473) 91440

Fax: +49 (06473) 914450

Öffnungszeiten:

Mo. bis Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Mo. bis Di. 14:00 - 16:00 Uhr

Do.            14:00 - 17:30 Uhr

Fr.             08:00 - 12:30 Uhr

 

Rufbereitschaft Wasserversorgung 

0177/66 14 835

 

Rufbereitschaft Winterdienst 

0175/27 45 751

 

Rufbereitschaft Hessen Forst 

0151/10 86 07 34

 

Abwasserverband Ulmtal-Lahn 

06473/8496

 

30.01.12 14:53

Vereinsförderung nach den Förderungsrichtlinien der Stadt für sporttreibende, musische und sonstige Vereine

Kategorie: Amtliche Bekanntmachungen

Im Oktober letzten Jahres erhielten alle Vereine die Anträge

für die jährliche  Vereinsförderung nach den Förderungsrichtlinien von der Stadt Leun übersandt. Diese Anträge müssen fristgerecht bei der Stadt Leun eingehen, damit ein entsprechender Zuschuss gewährt werden kann.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Vereine, die weiteren vorgeschriebenen Formalien für die Beantragung von Zuschüssen gemäß den Förderungsrichtlinien der Stadt Leun  einzuhalten, da ansonsten ein Zuschuss nicht gewährt werden kann.


Anträge zu den Ziffern 1.1, 1.2, 2.5 und 3.1 erhalten Sie entweder im Rathaus bei Herrn Späth, Ordnungsamt, oder auf unserer Homepage unter www.leun.de>Rathaus>Formulare gleiches gilt für die Satzung „Förderungsrichtlinien der Stadt für sporttreibende, musische und sonstige Vereine“ (www.leun.de>Rathaus>Satzungen). Alle weiteren Anträge für Zuschüsse nach den Förderungsrichtlinien sind unter Beachtung der Ziffer 6 der Richtlinien einzureichen.    


Sollten die Vereine noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Späth, Ordnungsamt, Tel. 06473/9144-14 gerne zur Verfügung.