Vereinsförderung nach den Förderungsrichtlinien der Stadt für sporttreibende, musische und sonstige Vereine
Kategorie: Amtliche BekanntmachungenIm Oktober letzten Jahres erhielten alle Vereine die Anträge
für die jährliche Vereinsförderung nach den Förderungsrichtlinien von der Stadt Leun übersandt. Diese Anträge müssen fristgerecht bei der Stadt Leun eingehen, damit ein entsprechender Zuschuss gewährt werden kann.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Vereine, die weiteren vorgeschriebenen Formalien für die Beantragung von Zuschüssen gemäß den Förderungsrichtlinien der Stadt Leun einzuhalten, da ansonsten ein Zuschuss nicht gewährt werden kann.
Anträge zu den Ziffern 1.1, 1.2, 2.5 und 3.1 erhalten Sie entweder im Rathaus bei Herrn Späth, Ordnungsamt, oder auf unserer Homepage unter www.leun.de>Rathaus>Formulare gleiches gilt für die Satzung „Förderungsrichtlinien der Stadt für sporttreibende, musische und sonstige Vereine“ (www.leun.de>Rathaus>Satzungen). Alle weiteren Anträge für Zuschüsse nach den Förderungsrichtlinien sind unter Beachtung der Ziffer 6 der Richtlinien einzureichen.
Sollten die Vereine noch Fragen haben, steht Ihnen Herr Späth, Ordnungsamt, Tel. 06473/9144-14 gerne zur Verfügung.
