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Protokoll

der 

Bürgerversammlung


Freie Pächterstelle

im DGH Bissenberg

 

Stadtverwaltung Leun

Bahnhofstraße 25

35638 Leun/Lahn

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Mo. bis Di. 14:00 - 16:00 Uhr

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Fr.             08:00 - 12:30 Uhr

 

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25.01.12 08:43

Gewerbegebiet Hollergewann

Kategorie: Aus dem Rathaus wird berichtet

Nachdem in der Öffentlichkeit und Presse das Thema unter einer falschen Perspektive abgehandelt worden ist,

besteht Anlass, den Sachverhalt in seiner chronologischen Abfolge in Erinnerung zu rufen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Leun hat am 6.11.2000 einstimmig beschlossen, das Gewerbegebiet Hollergewann zu entwickeln und den Magistrat beauftragt, alle Grundstücke anzukaufen.
Dieser Beschluss ist vor meinem Amtsantritt durch den Ankauf der meisten Grundstücke umgesetzt worden.
Mehrkosten sind entgegen der Darstellung in der Presse nicht entstanden.
Die Grundstücke wurden zu dem Preis angekauft, den die Stadtverordnetenversammlung festgelegt hatte.
Der unzureichende Kostenansatz im Haushalt 2012 beruhte auf dem Umstand, dass im Februar 2011 beschlossen wurde, das Gewerbegebiet in mehreren Abschnitten zu entwickeln. Bei Erstellung des Haushaltsentwurfes wurden versehentlich nur die Kaufpreise für den ersten und zweiten Bauabschnitt eingestellt, was nichts daran ändert, dass natürlich die Kosten für das gesamte Gewerbegebiet gedeckt werden müssen, was über den Nachtragshaushalt geschehen soll.
Wenn heute einzelne politische Gruppierungen erklären, dass sie gegen das Gewerbegebiet im Ganzen sind, kann ich nur darauf hinweisen, dass die politische Willensbildung nicht Sache des Magistrates sondern der Stadtverordnetenversammlung ist.
Magistrat und Verwaltung führen lediglich die gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus. Vorliegend war dies der Beschluss aus dem Jahr 2000.


Birgit Sturm, Bürgermeisterin